Datenschutzrechtliche Bedenken könnten viele potentielle Nutzer zögern lassen, die Bluetooth-basierte App zur Eindämmung der Pandemie, wie sie von den Entwicklern skizziert wurde. Der Präsident der Gesellschaft für Informatik Prof. Dr. Hannes Federrath, welcher Mitglied des Forschungsprojekts ist, unter gewissen Voraussetzungen für unbedenklich. Dies gab er im Faktencheck zu „maischberger. die woche“ Sendung vom 01.04.2020 kund:
„Die Bluetooth-Technologie, wie sie im Fall der anvisierten Corona-App eingesetzt werden soll, hat gegenüber der Verwendung beispielsweise der Ortungsdaten aus dem Mobilfunk den Vorteil, dass die Distanzen zu anderen Smartphones in der Nähe sehr präzise gemessen werden können und nur lokal im Handy gespeichert sind. Es werden keine Bewegungsprofile vom Nutzer erstellt und alle Daten werden unter ständig wechselnden Kennungen gespeichert. Bei dieser App geht es ja vorrangig darum festzustellen, ob sich jemand über eine längere Zeit in weniger als zwei Meter Abstand zu einem Infizierten aufgehalten hat. Die Identität der Nutzer ist für die Benachrichtigung überhaupt nicht notwendig und soll deshalb auch nirgendwo gespeichert werden. Wenn die Daten verschlüsselt übertragen werden und zeitlich befristet – die Rede ist von 21 Tagen – gespeichert werden, dann spricht aus datenschutzrechtlicher und IT-sicherheitstechnischer Sicht nichts gegen einen Einsatz dieser Anwendung.“